Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020 |
Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:
Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.
Kontakt:
Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail:
Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30
Zurück zur ÜbersichtOrt:
Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden, Blochmannstraße 02, 01069 Dresden (Seminar-Raum 011)
Themen:
1. Digitalisierungsstrategie der SAB im Transformationsprozess
Gesprächspartner: Herr Gösta Samulski, Leiter Anwendungsentwicklung bei der SAB
2. Educate 4 Future Projekt – Kompetenzen aus Industrie 4.0 für Berufsschulcurricula
Gesprächspartnerin: Frau Dr. Bettina North, Mitarbeiterin Projektmanagement / Akademie für berufliche Bildung gGmbH
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI; Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI
Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.